Klein- und Großkaliber, Lehrgang

Waffensachkundelehrgang 2025

Die Schützengesellschaft 1862 Trautskirchen bietet allen Interessierten die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung der Waffensachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte: Theorie und Praxis: Pistole ,Revolver , Büchse und Flinte

Ausbildungsdauer: ca. 16 Stunden

Ausbildungsort: Schützenheim Trautskirchen

Teilnahmevoraussetzung: Mindestalter 18 Jahre

Lehrbücher/Unterlagen: Schreibsachen sind mitzubringen. Es werden Ausbildungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Ergänzend ist die Anschaffung des Lehrbuches „ Arbeitsbuch Waffensachkunde „ von  Andre‘ Busche empfehlenswert.

Termine:

Montag, 17.März von 19.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr
Mittwoch, 19.März von 19.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr
Samstag 22.März von 08.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr
Montag 24.März von 19.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr
Mittwoch 26. März von 19.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr

Prüfung: Samstag 29. März ab 08.00Uhr bis ca. 14.00 Uhr

Durchführung der Prüfung anhand des Fragenkataloges des BVA für die Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG).
 
Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich.

Lehrgangsgebühr: 95,- Euro pro Teilnehmer

Anmeldung: bis spätestens Montag 27. Februar 2025 mit folgendem Formular.

Rückfragen: bitte den 2. Schützenmeister, Norbert Meschter, ansprechen.
Teilnehmerzahl:  der Lehrgang ist auf 20 Teilnehmer begrenzt.

Klein- und Großkaliber, Lehrgang

Waffensachkundelehrgang 2023

Die Schützengesellschaft 1862 Trautskirchen bietet allen Interessierten die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung der Waffensachkundeprüfung.

Lehrgangsinhalte: Theorie und Praxis: Pistole ,Revolver , Büchse und Flinte

Ausbildungsdauer: ca. 16 Stunden

Ausbildungsort: Schützenheim Trautskirchen

Teilnahmevoraussetzung: Mindestalter 18 Jahre

Lehrbücher/Unterlagen: Schreibsachen sind mitzubringen. Es werden Ausbildungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Ergänzend ist die Anschaffung des Lehrbuches „ Arbeitsbuch Waffensachkunde „ von  Andre‘ Busche empfehlenswert.

Termine:

Dienstag, 14. März von 19.00  Uhr bis ca. 22.00 Uhr
Mittwoch, 15. März von 19.00  Uhr bis ca. 22.00 Uhr
Samstag 18. März von 08.00  Uhr bis ca. 12.00 Uhr
Dienstag  21. März von 19.00  Uhr bis ca. 22.00 Uhr
Mittwoch 22. März von 19.00 Uhr bis ca. 22.00 Uhr

Prüfung: Samstag 25. März ab 08.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr

Durchführung der Prüfung anhand des Fragenkataloges des BVA für die
Sachkundeprüfung (gemäß § 7 WaffG).
 
Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich.

Lehrgangsgebühr: 80.- Euro pro Teilnehmer

Anmeldung: bis spätestens Montag 27. Februar 2023 mit folgendem Formular.

Rückfragen: bitte den 2. Schützenmeister, Norbert Meschter, ansprechen.
Teilnehmerzahl:  der Lehrgang ist auf 20 Teilnehmer begrenzt.

Es gelten die gesetzlichen Hygienebestimmungen.

Update

Alle 22 Teilnehmer des Lehrgangs haben bestanden.

Böllerschützen, Lehrgang

Böllerlehrgang 2010

TRAUTSKIRCHEN (sz) – Das Bewahren von Brauchtum und Tradition liegt der Schützengesellschaft Trautskirchen seit Jahren am Herzen. Nun gründeten sie eine neue Unterabteilung und zwar eine Böllergruppe, die sich im November formierte. Zum Kommandanten wurde Willi Zeilinger gewählt. Doch bevor die Mitglieder auch „an die Böller durften“ mussten sie einen mehrtägigen Lehrgang mit Prüfung absolvieren, der vom ehemaligen Bezirksreferenten der Mittelfränkischen Böllerschützen Karl-Heinz Kaiser aus Großhabersdorf geleitet wurde.

Bei diesem Lehrgang hatte Kaiser die angehenden Böllerschützen darauf hingewiesen, dass sie nie die Achtung vor dem Medium Schwarzpulver verlieren sollen, denn dies sei eines der gefährlichsten Böllerpulver und gehe bei der geringsten Entzündung los. Schwierig werde es auch laut Kaiser, gute handgearbeitete Böller zu bekommen, denn es gebe immer weniger Wagner, die diesem Beruf nachgehen und Hand- und Schaftböller sowie Kanonen für diesen Schießsport herstellen. Doch bevor die Teilnehmer bei dem Lehrgang erst einmal eine Menge Fachkunde pauken konnten, mussten sie auch einigen Anforderungen entsprechen. So galt es körperlich und geistig gesund zu sein, zuverlässig im Sinne des Gesetzes, älter als 21 Jahre und darüber hinaus sollten sie das Bedürfnis haben, ihre Heimat, das Schützenwesen, das Brauchtum und die Tradition bewahren zu wollen. Außerdem müssen sie sich an einen Verein binden, sonst können sie den Böllerschießsport nicht ausüben.

Nach ausführlichen Erläuterungen und Vorträgen auch über die Gesetzesanforderungen und Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes, sowie praktischer Unterweisung an Stand- und Schaftböllern und einer kleinen Kanone mussten die Teilnehmer eine schriftliche Prüfung ablegen. Alle haben bestanden, worüber Karl-Heinz Kaiser sehr stolz war. Ausgestellt wurde ein Fachkundezeugnis, das dem Landratsamt vorgelegt werden muss, dass dann die Erlaubnis zum Böllerschießen ausstellt, mit dem die Schützen dann an Böllerschützentreffen teilnehmen oder auf Wunsch auch zu runden Geburtstagen, Hochzeiten, Beerdigungen, Jubiläen, an der Kirchweih, bei kirchlichen Festtagen oder Vereinsfesten mitwirken können. Um dann auch ein einheitliches Bild abzugeben, wollen sich die Mitglieder noch eine gemeinsame Tracht anschaffen. Wie Kaiser informierte, unterliegen Hand- und Schaftböller sowie Kanonen zwar dem Waffengesetz, sind aber keine Waffen, sondern „Geräte zur Schallerzeugung“ und entstanden aus Kriegsbräuchen und nicht aus Aberglauben zur Geistervertreibung.

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Weitere Bilder vom ersten Tag